Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Hotel Gassner GmbH & Co KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Hotel Gassner GmbH & Co KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall seiner Insolvenz.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen (Bergführergebühr, Greenfee, Skipässe, Skiverleih) für Ihre Reise über die Hotel Gassner GmbH & Co KG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hotel Gassner GmbH & Co KG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer (Bergführerbüro, Skischule, Skiverleih, Golflclub).
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 erhalten Sie hier:
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
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