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Pauschalreiserichtlinie
Wanderhotel Gassner****
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Hotel Gassner GmbH & Co KG trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Hotel Gassner GmbH & Co KG über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen im Fall seiner Insolvenz.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen (Bergführergebühr, Greenfee, Skipässe, Skiverleih)
für Ihre Reise über die Hotel Gassner GmbH & Co KG im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Hotel Gassner GmbH & Co KG nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer (Bergführerbüro, Skischule, Skiverleih, Golflclub).
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 erhalten Sie hier:
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten
eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit
Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch
auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne
Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer
angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Link auf Hotelvertrags- und Stornogebühren! >>
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere
Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies
erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der
Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die
Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des
Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder,
sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung
Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.PACKAGELIEBE PUR